Drag & Drop (oder) Wähle Dateien
Ein Kostenvoranschlag, juristisch auch Kostenanschlag genannt, ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde.
Die Reparaturkosten-Kalkulation eines Sachverständigen beschreibt einen Reparaturweg und gibt die zu erwartenden Kosten wieder. Der Sachverständige gibt daher kein rechtsverbindliches Angebot ab, da dieser die Reparatur nicht durchführt.
Zu a.)
Für eine Reparaturkosten-Kalkulation benötigen wir lediglich, neben den Fahrzeugdaten (Fahrzeugschein, Teil 1 Zulassungsbescheinigung) die Bilder von Ihrem Fahrzeug, auf denen der Schaden erkennbar ist (Foto-Beispiele). Auf dieser Grundlage erstellen wir die zu erwartenden Reparaturkosten in Form einer Kalkulation. Sollte der Schaden erheblich höher sein als ein vom BGH (Bundesgerichtshof) bezifferter Bagatellschaden, können Sie ein Gutachten in Auftrag geben. Der Vorteil liegt dann auf der Hand, denn die Kosten für ein Gutachten zahlt der eintrittspflichtige Versicherer.
Wir berechnen 10 % des Reparaturwertes (bei Schäden unter 1.000 Euro) bei Übermittlung in digitaler Form.
Die uns zur Verfügung gestellten Lichtbilder verarbeiten wir in chronologischer Abfolge als PDF-Dokument, so dass diese leichter versendet werden können.
Gerne fertigen wir für Sie aussagefähige Lichtbilder an. Die Kosten erhöhen sich in diesem Fall um 5%.
Zu b.)
Wir liefern Ihnen ein Kurzgutachten nebst Bildern in digitaler Form, das Sie bei der eintrittspflichtigen Versicherung einreichen können.
Wir berechnen 15 % des Reparaturwertes bei Übermittlung in digitaler Form.
Auch wenn der eintrittspflichtige Versicherer gern am Telefon oder schriftlich behauptet, ein Gutachten wäre nur in ganz wenigen Fällen erforderlich, oder wird nicht vom Versicherer bezahlt, entspricht dies in keiner Weise geltendem Recht.
Sofern die Schadenhöhe 900,00 Euro übersteigt, können Sie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH) ein Gutachten in Auftrag geben.
Die Kosten hierfür hat bei einem unverschuldeten Unfall die eintrittspflichtige Versicherung zu erstatten.
Ja, ich stimme der Datenschutzerklärung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.