Haftpflichtgutachten

Ein Gutachten nach Haftpflichtgesichtspunkten wird bei einem Haftpflichtschaden in der Regel bei einem Schaden ab 715,00 € benötigt.
Der Haftpflichtschaden umfasst nicht nur den Unfallschaden im herkömmlichen Sinne sondern auch den Privathaftpflichtschaden, wie z.B. verursacht durch Fahrräder, Einkaufswagen sowie spielende Kinder.
Bei der Begutachtung des Schadens wird der Reparaturweg, der Schadenumfang und die Schadenhöhe ermittelt. Es wird eine Aussage zur Reparaturwürdigkeit und zur Höhe des Minderwertes gemacht.
Seit dem BGH-Urteil vom 07.06.2005 (AZ: VI ZR 192/04) ist der Sachverständige verpflichtet, für den Fall einer fiktiven Abrechnung den Wiederbeschaffungswert und den Restwert zu ermitteln. Da der Sachverständige im Vorfeld jedoch nicht erkennen kann, ob konkret eine fiktive Abrechnung erfolgen wird, ist dieser überwiegend, mit wenigen Ausnahmen, dazu verpflichtet eine Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung durchzuführen, unabhängig davon wie hoch die Reparaturkosten sind.

Professionelle Dokumentation Zur Beweisführung zum Gutachten halten wir jedes wichtige Detail fotografisch fest.

Kaskogutachten

Bei einem Kaskoschaden handelt es sich um einen:

  • Selbstverschuldeten Unfall
  • Wildschaden
  • Sturmschaden
  • Brandschaden / Explosion
  • Glasbruchschaden
  • Diebstahlschaden
  • Vandalismusschaden
Hier ist zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung zu unterscheiden. Der Umfang der Versicherung wird in der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) beschrieben und dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Daher ist sowohl vor Vertragsabschluss, als auch bei Schadeneintritt die jeweilige AKB zu überprüfen, da es bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Verträgen gibt, die eine mitunter differierende Ersatzleistung mit sich bringt.
Die Beauftragung eines Sachverständigen im Kaskofall ist in der Regel nicht möglich. Sollte ein Kaskogutachten von der Versicherung gewünscht sein, ist eine schriftliche Beauftragung zwingend erforderlich.