Benötigen Sie für Ihr verunfalltes Fahrzeug einen aussagefähigen Kostenvoranschlag?
Die Versicherung des Unfallgegners hat sich bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt und möchte den entstandenen Schaden auf Basis eines von Ihnen eingereichten Kostenvoranschlages abrechnen!
Sie benötigen zusätzlich zum Kostenvoranschlag aussagefähige Fotos?
Wir liefern Ihnen eine Reparaturkostenkalkulation nebst Bildern in gedruckter Form oder per Mail, die Sie bei der eintrittspflichtigen Versicherung einreichen können.
Wir berechnen 15 % des Reparaturwertes (bei Schäden bis 900 Euro) bei Übermittlung in digitaler Form.
Sofern die Schadenhöhe 900 Euro übersteigt, können Sie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH) ein Gutachten in Auftrag geben.
Die Kosten hierfür hat bei einem unverschuldeten Unfall die eintrittspflichtige Versicherung zu erstatten.